Datenschutz
Datenschutz entspannt
Eines ist sicher: Jedes Unternehmen ist gefragt beim Thema Datenschutz. Zum einen ändern sich die rechtlichen Vorschriften häufig, und sind nicht immer eindeutig. Zum anderen zeugt der abgesicherte Umgang mit persönlichen Daten von einer respektvollen Haltung gegenüber den eigenen Kunden. Mitarbeitern und allen weiteren Personen, mit denen eine geschäftliche Beziehung besteht. In allen Fragen des Datenschutzes begleite ich Sie projektweise oder übernehme das Mandat als externe Datenschutzbeauftragte. Ich arbeite für Konzerne und mittelständische Unternehmen ebenso wie für Unternehmen der Neuen Medien und Non-Profit-Organisationen. Als Juristin mit betriebswirtschaftlicher Expertise bin ich befugt, Sie im Rahmen der oben genannten Leistungen rechtlich zu beraten.
Viele Fragen und ständig neue Antworten …
- Was ändert sich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ab 25. Mai 2018?
- Wo ist Datenschutz in Ihrem Unternehmen ein Thema?
- Was sind die Pflichten und was ist die Kür?
- Wie sieht ein gesetzeskonformer Umgang mit sensiblen Daten aus?
- Was ist bei im Marketing beim Datenschutz zu beachten?
Mit Hansmeyer Consult, Christina Hansmeyer, üben Sie sich in Gelassenheit.
Definition: Datenschutz bedeutet, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten seine Persönlichkeitsrechte nicht beeinträchtigt werden. Jeder soll selbst bestimmen können, wem er wann welche seiner Daten zu welchem Zweck zugänglich macht.
Informieren Sie sich im Folgenden über die Datenschutzthemen, bei denen ich Ihnen zur Seite stehe.
Kunden
Datenschutz persönlich nehmen
Sowohl Mitarbeiter als auch Kunden und Lieferanten, die geschäftliche Beziehungen zu Ihrem Unternehmen pflegen, müssen sich auf den Schutz ihrer persönlichen Daten verlassen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es dabei zu berücksichtigen gilt, sind äußerst komplex. Sie ergeben sich aus einer Vielzahl allgemeiner und bereichsspezifischer Gesetze sowie aus unternehmenseigenen Betriebsvereinbarungen, Richtlinien, Arbeits- und Verfahrensanweisungen. Gemeinsam bereiten wir alles rechtskonform auf.
- Welche Vorgänge im Arbeitsverhältnis sind für den Datenschutz relevant?
- Was ist zu beachten bei der betrieblichen/ privaten E-Mail- und Internetnutzung?
- Worauf kommt es an bei der Weitergabe von Arbeitnehmerdaten?
- Was müssen Sie wissen bei der Verarbeitung von Kundendaten zu Werbezwecken?
- Wann muss ich wen über die Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informieren?
Mit diesen und weiteren Fragen, die Ihre unternehmerischen Aktivitäten betreffen, stehen Sie zukünftig nicht mehr alleine da. Fragen Sie mich gern per E-Mail an.
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Auftragsverarbeitung
Datenverarbeitung rechtssicher gestalten
Insbesondere die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder verschiedene IT-Leistungen werden gern „outgesourct“. Das bedeutet gleichzeitig, dass personenbezogene Daten von Drittunternehmen verarbeitet, gepflegt oder gewartet werden. Damit dies rechtlich zulässig ist, bedarf es einer so genannten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO. Damit Sie auch zukünftig Ihre Auftragsverarbeitung datenschutzkonform gestalten können, bin ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie.
- Was leistet die Auftragsverarbeitung?
- Wie können Sie rechtssicher externe Dienstleister einbinden?
- Welche Anforderung gelten an Outsourcingverträge?
- Wie gestalten Sie rechtssicher Verschwiegenheitserklärungen mit externen Dienstleistern und sonstigen Dritten?
- Welche technisch-organisatorischen Voraussetzungen und Maßnahmen müssen Vertragspartner erfüllen?
Mit diesen und weiteren Fragen, die Ihre unternehmerischen Aktivitäten betreffen, stehen Sie zukünftig nicht mehr alleine da. Fragen Sie mich gern per E-Mail an.
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Dokumentation
Datenschutz richtig organisieren
Je nach Branche, Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl etc. gibt es verschiedene Anforderungen zum Datenschutz. Bei der DS-GVO reicht es nicht aus, dass Unternehmen und Organisationen die Datenschutzbestimmungen nur „einhalten“. Die Verantwortung des Unternehmens für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben muss mit dem Stichtag 25. Mai 2018 überprüfbar wahrgenommen werden. Damit Sie auch zukünftig Ihre Datenverarbeitung rechtssicher gestalten können, begleite ich Sie gern beim Aufbau des Datenschutz-Management-Prozesses.
- Wie können Unternehmen Ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen?
- Wie gelingt der Nachweis, dass alle Maßnahmen ergriffen wurden zum Schutz personenbezogener Daten?
- Wie gelingt der Umgang mit den vorgeschrieben technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz?
- Braucht es eine eigene Datenschutz-Abteilung in Ihrem Betrieb?
- Wer ist im Unternehmen wofür zuständig und muss sich verantwortlich zeigen?
Mit diesen und weiteren Fragen, die Ihre unternehmerischen Aktivitäten betreffen, stehen Sie zukünftig nicht mehr alleine da. Fragen Sie mich gern per E-Mail an.
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Was mich und meine Arbeit auszeichnet
Was mich und meine Arbeit auszeichnet
… eine über 20-jährige erfolgreich gelebte Zusammenarbeit am Puls von Geschäftsführung, Führungskräften und internen Dienstleistern. Mit Fachkompetenz und schneller Auffassungsgabe komme ich geradewegs
auf den Punkt. Damit leiste ich einen wertvollen Beitrag zu einem rechtlich abgesicherten und gut organisierten Datenmanagement in Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen.
Im Einsatz
Damit Sie sich jederzeit sicher fühlen
Mein Einsatz richtet sich nach Ihrem Bedarf. Ich arbeite allein oder im Team mit fachkompetenten Experten, so dass wir Ihren Anforderungen in jeder Hinsicht gewissenhaft und zuverlässig nachkommen.
Meine Leistungen im Datenschutz richten sich nach Unternehmensgröße, Branche, Produkt und Aufgabenbereich.
Externe Datenschutzbeauftragte
Externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen jeder Größe
Unternehmen und Auftragsverarbeiter ab 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, soweit diese Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Personenbezogene Daten sind alle Angaben, die zu einer Person gehören wie Name, Alter, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse etc. Bei weniger als 10 Mitarbeitern muss
die Unternehmensleitung selbst die Einhaltung der DS-GVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gewährleisten. Dabei können Sie ebenso auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückgreifen. In diesem Fall nehme ich alle im Rahmen des Mandats erforderlichen Datenschutzaufgaben selbst wahr. Schulungen können als Präsenzschulungen oder mittels Webkonferenzen durchgeführt werden.
Unterstützung interner Prozesse
Unterstützung Ihres internen Datenschutzbeauftragten
In diesem Fall stehe ich Ihrem internen Datenschutzbeauftragten von Anfang an beratend und prüfend zur Seite. Ich übernehme die Einweisung in die Erstellung datenschutzrechtlicher Unterlagen (Betriebsvereinbarungen, unternehmensinterne Richtlinien).
Bei Bedarf übernehme ich Schulungen zur Sensibilisierung von Verantwortlichen und weiteren Beschäftigten oder unterziehe bestehende Geschäftsprozesse und Regelungen einer Bestandsaufnahme, um daraus erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
Kooperation IT-/ Softwarehäuser
Kooperationsmodell für IT- und Softwarehäuser
Werden Sie Kooperationspartner von Hansmeyer Consult und heben Sie sich durch „Rechtssicherheit“ rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit deutlich von Ihren Marktteilnehmern ab. Unsere Zusammenarbeit ermöglicht es Ihnen, datenschutzrechtliche Dienstleistungen Ihren Kunden anzubieten.
Gerne übernehme ich für Sie auch die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gegenüber Ihren Kunden. Als IT-Dienstleister und Systemhausanbieter stehen Sie in einem Interessenskonflikt, wenn es um die Wahrung dieser Datenschutz-Compliance bei Ihrer Kundschaft geht.
Ausbildung Datenschutzbeauftragte
Ausbilderin für interne und externe Datenschutzbeauftragte
Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten bereitet Sie umfassend auf alle dazugehörigen Aufgaben vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Mandat in Ihrem Unternehmen übernehmen werden oder ob Sie
sich tiefergehende Kenntnisse im Bereich Datenschutz verschaffen möchten. Sie erhalten eine aktuelle und praxisnahe Ausbildung mit unternehmerischer Denkweise.
Dozentin
Aktuelle Empfehlung
Aktuelle Empfehlung
Falls Sie bei der Datenschutz-Verordnung noch untätig geblieben sind …
… folgt an dieser Stelle ein Weckruf! Seit dem 25. Mai letzten Jahres gibt es die neue Datenschutz-Verordnung. Nach wie vor ist Vieles ungeklärt, doch gibt es hier und da Übergangslösungen. Gern stehe ich Ihnen auf Anfrage beratend zur Seite.
Kontakt
Interesse geweckt?
Sie haben ein Thema rund um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen? Sie wünschen ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und, um auszuloten, wie ich mich für Sie einsetzen kann? Sie möchten eine Veranstaltung aufwerten durch einen informativen Vortrag zu einem Datenschutz-Thema? In jedem Fall freue ich mich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Kontakt
Hansmeyer Consult Kanzlei für Datenschutz + Datensicherheit Samlandweg 19, 33719 Bielefeld
Tel.: +49 521 3833784
E-Mail: info@hansmeyerconsult.de